Stand: 06.11.2017

§ 1 Allgemeines


a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Galaxis Showtechnik
GmbH
, Lohgerberstr. 2, 84524 Neuötting, vertreten durch ihre Geschäftsführer: Herr Alexander Buchner und Herr Ralph
Kränzle
(im Folgenden: Galaxis Showtechnik GmbH genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.


b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprachen sind deutsch und englisch. Im Zweifel über den Wortlaut ist die deutsche AGB-Fassung vorrangig. Die
Galaxis Showtechnik GmbH schließt keine Verträge mit Minderjährigen und Verbrauchern. Die Angebote der Galaxis
Showtechnik GmbH richten sich daher ausschließlich an Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. Nebenabreden bedürfen der
Schriftform.


c) Export- und Anwendungsbeschränkung
Der Export und die Anwendung der Produkte von Galaxis Showtechnik GmbH nach bzw. in den USA und Kanada ist
untersagt, es sei denn, die Galaxis Showtechnik GmbH exportiert diese direkt an in diesen Ländern ansässige Kunden.
Die Anwendung in diesen Ländern bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung und dem Abschluss einer
zusätzlichen Haftpflichtversicherung.


d) Vertragsschluss
Die Darstellung des Sortiments von Galaxis Showtechnik GmbH im Internet bzw. in Katalogen ist freibleibend und
unverbindlich. Der Vertragsschluss kommt stets durch Individualvereinbarung zustande, indem auf eine Kundenanfrage
ein Angebot durch Galaxis Showtechnik GmbH erstellt wird und durch den Kunden dann binnen der im Angebot
angegebenen Frist eine verbindliche Annahme erfolgt. Hierauf erhält der Kunde von Galaxis Showtechnik GmbH eine
Auftragsbestätigung.


§ 2 Lieferung


a) Lieferfrist
Die Lieferfristen werden vertraglich im Einzelfall vereinbart. Ist im Vertrag eine Lieferfrist nicht genannt, so steht uns das
Recht zu, 3 Monate ab dem Tag der Auftragsbestätigung mit 14 tägiger Frist die Abnahme der Ware zu fordern. Bei
fruchtlosem Fristablauf können wir nach unserer Wahl auf die Abnahme bestehen, vom Vertrag zurücktreten, oder
Schadensersatz verlangen.


b) Teillieferungen
Die Galaxis Showtechnik GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von
Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.


c) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und
unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der Galaxis Showtechnik GmbH nicht
verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle
nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die Galaxis
Showtechnik GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Galaxis Showtechnik GmbH dazu, die Lieferung um die
Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben. Verzögert sich der Versand aufgrund eines Umstandes, den der
Käufer zu vertreten hat, so ist die Galaxis Showtechnik GmbH verpflichtet auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und
auf Kosten des Kunden nach seinen Angaben die bei der Galaxis Showtechnik GmbH lagernde Ware zu versichern.


d) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die Galaxis Showtechnik GmbH vom Vertrag zurücktreten.
Die Galaxis Showtechnik GmbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu
informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.


e) Transportversicherung
Auf Wunsch des Kunden kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Die Galaxis Showtechnik GmbH
behält sich vor, diese Transportversicherung zu veranlassen und in Rechnung zu stellen, wenn die Glaxis Showtechnik
GmbH es bei den gegebenen Umständen in Absprache mit dem Kunden für sinnvoll oder erforderlich erachtet. Der
Kunde wird auf den Abschluss der Versicherung gesondert während der vertraglichen Absprachen hingewiesen.


f) Expresslieferung
Verlangt der Kunde ausdrücklich eine Express-Versendung, so trägt er die dafür anfallenden Zusatzkosten.

 

g) Franko-Lieferung
Die Wahl des Transportunternehmens obliegt bei der Franko-Lieferung der Galaxis Showtechnik GmbH.


h) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die Galaxis Showtechnik GmbH nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen
Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs
oder der zufälligen Verschlechterung.


§ 3 Zahlung


a) Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten
für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von der Galaxis
Showtechnik GmbH in Neuötting vereinbart wird. Rechnungsbeträge von weniger als 100
netto sind sofort fällig.


b) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der
Rechnung bei der Galaxis Showtechnik GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen
Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Galaxis Showtechnik GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 10 Euro in
Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen.
Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Galaxis Showtechnik GmbH kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist.


c) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind
und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.


d) Ausreichende Bonität
Die Galaxis Showtechnik GmbH verpflichtet sich zur Erfüllung übernommener Verpflichtungen nur, soweit bei den
Käufern ausreichende Bonität festgestellt wurde. Gegebenenfalls kann die Lieferung von der vorherigen Bestellung von
Sicherheiten oder der Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig gemacht werden. Verschlechtern sich die
Vermögensverhältnisse eines Kunden wesentlich, oder wird dies nachträglich bekannt, kann die Galaxis Showtechnik
GmbH sofortige Zahlung verlangen. Außerdem besteht das Recht auf Rücktritt vom Vertrag für die Galaxis Showtechnik
GmbH.


e) SEPA-Zahlungen und Pre-Notification
Rechnungen können über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden. Dazu erteilt der Käufer der Galaxis
Showtechnik GmbH ein entsprechendes Mandat (SEPA-Basis-Mandat, bzw. falls möglich ein SEPA-Firmen-Mandat).
Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren / –
Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Die Frist für die
Vorabankündigung (Pre-Notification) wird für B2B-SEPA-Lastschriften auf 1 Tag verkürzt. Bei CORE, der Standard-Lastschrift,
wird bei einer Erstlastschrift (FRST)/ Einmallastschrift (OOFF) die Frist auf 5 Tage und bei der Folgelastschrift
(RCUR) auf 2 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von
Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung
oder die Rückbuchung nicht durch die Galaxis Showtechnik GmbH verursacht wurde.


§ 4 Verantwortlichkeit des Kunden


a) Inhalt des Kundenauftrags
Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist
ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich.


b) Zusicherung
Der Kunde sichert zu, dass er die erforderliche Sachkunde für die Nutzung der Ware besitzt und sich bei der
Verwendung an den von der Galaxis Showtechnik GmbH zur Verfügung gestellten Sicherheitshinweise hält (diese kann
der Kunde unter http://www.galaxis-showtechnik.de/pdf/Sicherheitsregeln_deutsch.pdf einsehen). Der Kunde hält
Galaxis Showtechnik GmbH von allen Ansprüchen frei, die wegen einer Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise der
Produkte, den Einweisungen sowie den Bedienungsanleitungen beim Kunden oder Dritten entstehen bzw. gegenüber
Galaxis Showtechnik GmbH geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger
rechtlicher Vertretung.

 

c) Kosten bei Rückgabe
Die Galaxis Showtechnik GmbH nimmt Waren des Kunden nach einer entsprechenden Vereinbarung zurück. Hierfür
berechnet die Galaxis Showtechnik GmbH jedoch eine Kostenpauschale in Höhe von 10% des NettoRechnungsbetrages.
Die Kosten der Rücksendung der Ware trägt der Kunde.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden von der vorstehenden Regelung nicht berührt.
Es besteht daher keine Kostentragungspflicht für die Rückgabe,
sofern der Kunde seine Mängelrechte ausübt. Für die Rückgabe von Mietgegenständen gelten die Rückgabebestimmungen
aus § 5 dieser AGB.


§ 5 Vermietung


a) Bereitstellung bei Vermietung


aa) Ersatzbereitstellung
Können die gebuchten Mietgegenstände im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich die Galaxis
Showtechnik GmbH das Recht vor, vergleichbare Mietgegenstände bereitzustellen, insoweit es für den Mieter zumutbar
ist.


bb) Bereitstellungsverzögerungen
Bereitstellungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren
Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der Galaxis Showtechnik GmbH nicht verhindert werden können
(hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht
ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die Galaxis Showtechnik GmbH
nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Galaxis Showtechnik GmbH dazu, die Bereitstellung um die Dauer des
behindernden Ereignisses zu verschieben.


cc) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die Galaxis Showtechnik GmbH vom Vertrag zurücktreten.
Die Galaxis Showtechnik GmbH verpflichtet sich dabei, den Mieter unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu
informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.


b) Übergabe und Rückgabe


aa) Übergabe
Die Mietgegenstände können zu dem jeweils vereinbarten Termin am Geschäftssitz der Galaxis Showtechnik GmbH
übernommen/zurückgegeben werden. Die Übergabe und Rückgabe kann aber auch per Versandtransport erfolgen. Die
Galaxis Showtechnik GmbH versendet auf Wunsch zum Zweck der Übergabe mit einem geeigneten
Transportunternehmen ihrer Wahl die Mietgegenstände an die vom Kunden angegebene Anschrift. Im Falle der
Versendung der Mietsache trägt der Kunde die Kosten des Hin- und Rückversands.


bb) Gefahrübergang
Der Gefahrübergang erfolgt bei Übergabe der Mietsache. Versendet die Galaxis Showtechnik GmbH auf Wunsch des
Kunden die Mietsache an den Kunden, geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit der
Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Beim Rückversand per Transportunternehmen an die Galaxis
Showtechnik GmbH geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs erst mit der Übergabe an die
Galaxis Showtechnik GmbH durch die Transportperson über.


cc) Verspätete Rückgabe
Die Regelung des § 545 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung.
Gibt der Mieter die Mietgegenstände nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer nicht oder nicht zum vereinbarten
Zeitpunkt an die Galaxis Showtechnik GmbH zurück, ist diese berechtigt für den über die Vertragsdauer hinausgehenden
Zeitraum der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Darüber
hinausgehende Schadensersatzansprüche von der Galaxis Showtechnik GmbH bleiben davon unberührt. Eine
Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von Galaxis Showtechnik GmbH in Textform möglich.
Die Berechtigung zur Nutzung der Mietgegenstände erstreckt sich nur auf die vereinbarte Nutzungsdauer. Eine
Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit führt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch die Galaxis
Showtechnik GmbH grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages.
Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung auch nach einer weiteren ausdrücklichen Rückgabeaufforderung nicht
nach bzw. ist er für Galaxis Showtechnik GmbH nicht erreichbar, behält sich Galaxis Showtechnik GmbH vor,
Strafanzeige zu erstatten. Die hierdurch entstehenden Kosten sind durch den Mieter zu tragen, es sei denn, er hat den
Verstoß gegen die Rückgabeverpflichtung nicht zu vertreten.


dd) Verfrühte Rückgabe
Rückgaben der Mietgegenstände vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit haben keine Verringerung der vereinbarten Miete
zur Folge, es sei denn, die Mietgegenstände können anderweitig vermietet werden.


ee) Laufzeit
Alle Mitverträge werden durch individuelle Vereinbarung über einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung im Falle eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.

c) Haftung des Mieters

aa) Ordnungsgemäße Handhabung
Die Mietgegenstände sind schonend und sachgemäß zu behandeln, ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend
zu bedienen. Der Mieter hat sich insbesondere an die den Mietgegenständen beigefügte bzw. online jederzeit abrufbare
Bedienungsanleitung und die darin enthaltenen Sicherheitsbestimmungen zu halten.


bb) Haftungsumfang während der vereinbarten Nutzungsdauer und nach Ablauf der vereinbarten
Nutzungsdauer
Der Mieter haftet für solche Schäden, die über den üblichen Gebrauch bzw. Verschleiß hinausgehen, sofern er dies zu
vertreten hat.


§ 6 Eigentumsvorbehalt


a) Allgemein
Die von der Galaxis Showtechnik GmbH gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis zur vollständigen
Erfüllung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der Galaxis
Showtechnik GmbH. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln.
Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen
erhält, an die Galaxis Showtechnik GmbH ab. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Durch
Verarbeitung der Ware erwirbt der Kunde bis zum Ausgleich unserer Forderungen kein Eigentum an der neuen Sache.
Bei Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung der Ware mit anderen Gegenständen tritt der Käufer bereits jetzt seine
Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte am vermischten Bestand oder an dem neuen Gegenstand an uns ab.


b) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der
Kunde die Galaxis Showtechnik GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. § 771 ZPO erhoben
werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß
§ 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der Galaxis Showtechnik GmbH entstandenen Ausfall.


c) Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung
eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist die Galaxis Showtechnik GmbH berechtigt, die Sache
zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, die
Galaxis Showtechnik GmbH erklärt dies ausdrücklich schriftlich.


d) Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 10%, ist die Galaxis
Showtechnik GmbH auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.


§ 7 Gewährleistung


a) Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheit
der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem
Gewährleistungsanspruch. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben, sowie Abbildungen sind nur annähernd und
unverbindlich soweit sie nicht ausdrücklich bezeichnet sind.


b) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das
Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.


c) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine
Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet die Galaxis Showtechnik GmbH nur im Falle von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom
Haftungsausschluss unberührt.


d) Gewährleistung
Im Falle eines Mangels leistet die Galaxis Showtechnik GmbH nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der
Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der
Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren
innerhalb von zwei Jahren nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.

 

e) Rügeobliegenheit
Kunden müssen offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die
volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, gelten die
Regelungen des § 377 HGB.


f) Kulanzrücknahme
Auch nach Ablauf des in § 7 d der AGB genannten Gewährleistungszeitraumes nimmt die Galaxis Showtechnik GmbH
auf Kulanzbasis Waren zurück. Die Galaxis Showtechnik GmbH behält sich in diesem Fall die Berechnung einer
Rücknahmepauschale wie in § 4 der AGB vor. Die Rücksendekosten im Fall der Kulanzrücknahme hat der Kunde zu
tragen.


§ 8 Haftung


a) Sicherheitshinweise für die Produkte
Die Galaxis Showtechnik GmbH belehrt ihre Kunden stets über die Sicherheitsbestimmungen bezüglich der Produkte
schriftlich durch die Aushändigung einer Bedienungsanleitung. Die Bedienungsanleitung enthält alle nötigen
Sicherheitshinweise. Die aktuelle Fassung der Bedienungsanleitung inkl. der Sicherheitshinweise kann der Kunde auch
jederzeit auf der Website der Galaxis Showtechnik GmbH einsehen. Eine Haftung der Galaxis Showtechnik GmbH für
Schäden, die durch die Missachtung der in der Branche der Pyrotechnik üblichen bzw. allgemeinen Sicherheitsregeln
sowie durch die Missachtung der in der Bedienungsanleitung und den Sicherheitshinweisen gegebenen Hinweise durch
den Anwender entstehen, ist vom Haftungsausschluss nach § 7 b dieser AGB erfasst.


b) Haftungsausschluss
Die Galaxis Showtechnik GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem
Vorbehalt nur für Vorsatz. Bei grober oder leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer
Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden.


c) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.


§ 9 Schlussbestimmungen


a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz der Galaxis
Showtechnik GmbH vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat.


b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.


c) Datenschutzhinweis
Es gelten stets unsere Datenschutzbestimmungen. Die Galaxis Showtechnik GmbH weist an dieser Stelle darauf hin,
dass im Rahmen der Bonitätsprüfung folgende Vertragsdaten an die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG,
Postfach 500 166, 22701 Hamburg übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort des
Kunden.


d) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.