Stand 08.10.2014
a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Galaxis Showtechnik GmbH, Lohgerberstraße 2, 84524 Neuötting, vertreten durch ihre Geschäftsführer: Herr Alexander Buchner und Herr Ralph Kränzle (im Folgenden: Galaxis Showtechnik GmbH genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprachen sind deutsch und englisch. Im Zweifel über den Wortlaut ist die deutsche AGB-Fassung vorrangig. Die Galaxis Showtechnik GmbH schließt keine Verträge mit Minderjährigen und Verbrauchern. Die Angebote der Galaxis Showtechnik GmbH richten sich daher ausschließlich an Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
c) Export- und Anwendungsbeschränkung
Der Export und die Anwendung der Produkte von Galaxis Showtechnik GmbH nach bzw. in den USA und Kanada ist untersagt, es sei denn, die Galaxis Showtechnik GmbH exportiert diese direkt an in diesen Ländern ansässige Kunden. Die Anwendung in diesen Ländern bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung und dem Abschluss einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung.
d) Vertragsschluss
Die Darstellung des Sortiments von Galaxis Showtechnik GmbH im Internet bzw. in Katalogen ist freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsschluss kommt stets durch Individualvereinbarung zustande, indem auf eine Kundenanfrage ein Angebot durch Galaxis Showtechnik GmbH erstellt wird und durch den Kunden dann binnen der im Angebot angegebenen Frist eine verbindliche Annahme erfolgt. Hierauf erhält der Kunde von Galaxis Showtechnik GmbH eine Auftragsbestätigung.
§ 2 Lieferung
a) Lieferfrist
Die Lieferfristen werden vertraglich im Einzelfall vereinbart. Ist im Vertrag eine Lieferfrist nicht genannt, so steht uns das Recht zu, 3 Monate ab dem Tag der Auftragsbestätigung mit 14 tägiger Frist die Abnahme der Ware zu fordern. Bei fruchtlosem Fristablauf können wir nach unserer Wahl auf die Abnahme bestehen, vom Vertrag zurücktreten, oder Schadensersatz verlangen.
b) Teillieferungen
Die Galaxis Showtechnik GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.
c) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
d) Transportversicherung
Auf Wunsch des Kunden kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Die Galaxis Showtechnik GmbH behält sich vor, diese Transportversicherung zu veranlassen und in Rechnung zu stellen, wenn die Glaxis Showtechnik GmbH es bei den gegebenen Umständen in Absprache mit dem Kunden für sinnvoll oder erforderlich erachtet. Der Kunde wird auf den Abschluss der Versicherung gesondert während der vertraglichen Absprachen hingewiesen.
e) Expresslieferung
Verlangt der Kunde ausdrücklich eine Express-Versendung, so trägt er die dafür anfallenden Zusatzkosten.
f) Franko-Lieferung
Die Wahl des Transportunternehmens obliegt bei der Franko-Lieferung der Galaxis Showtechnik GmbH.
g) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die Galaxis Showtechnik GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.
§ 3 Zahlung
a) Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von der Galaxis Showtechnik GmbH in Neuötting vereinbart wird. Rechnungsbeträge von weniger als 100€ netto sind sofort fällig.
b) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei der Galaxis Showtechnik GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Galaxis Showtechnik GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 10 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Galaxis Showtechnik GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
c) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.
d) Ausreichende Bonität
Die Galaxis Showtechnik GmbH verpflichtet sich zur Erfüllung übernommener Verpflichtungen nur, soweit bei den Käufern ausreichende Bonität festgestellt wurde. Gegebenenfalls kann die Lieferung von der vorherigen Bestellung von Sicherheiten oder der Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig gemacht werden. Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse eines Kunden wesentlich, oder wird dies nachträglich bekannt, kann die Galaxis Showtechnik GmbH sofortige Zahlung verlangen. Außerdem besteht das Recht auf Rücktritt vom Vertrag für die Galaxis Showtechnik GmbH.
e) SEPA-Zahlungen und Pre-Notification
Rechnungen können über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden. Dazu erteilt der Käufer der Galaxis Showtechnik GmbH ein entsprechendes Mandat (SEPA-Basis-Mandat, bzw. falls möglich ein SEPA-Firmen-Mandat). Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren / – Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird für B2B-SEPA-Lastschriften auf 1 Tag verkürzt. Bei CORE, der Standard-Lastschrift, wird bei einer Erstlastschrift (FRST)/ Einmallastschrift (OOFF) die Frist auf 5 Tage und bei der Folgelastschrift (RCUR) auf 2 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die Galaxis Showtechnik GmbH verursacht wurde.
§ 4 Verantwortlichkeit des Kunden
a) Inhalt des Kundenauftrags
Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich.
b) Zusicherung
Der Kunde sichert zu, dass er die erforderliche Sachkunde für die Nutzung der Ware besitzt und sich bei der Verwendung an den von der Galaxis Showtechnik GmbH zur Verfügung gestellten Sicherheitshinweise hält (diese kann der Kunde unter https://www.galaxis-showtechnik.de/pdf/Sicherheitsregeln_deutsch.pdf einsehen). Der Kunde hält Galaxis Showtechnik GmbH von allen Ansprüchen frei, die wegen einer Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise der Produkte, den Einweisungen sowie den Bedienungsanleitungen beim Kunden oder Dritten entstehen bzw. gegenüber Galaxis Showtechnik GmbH geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
c) Kosten bei Rückgabe
Die Galaxis Showtechnik GmbH nimmt Waren des Kunden nach einer entsprechenden Vereinbarung zurück. Hierfür berechnet die Galaxis Showtechnik GmbH jedoch eine Kostenpauschale in Höhe von 10% des Netto-Rechnungsbetrages. Die Kosten der Rücksendung der Ware trägt der Kunde. Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden von der vorstehenden Regelung nicht berührt. Es besteht daher keine Kostentragungspflicht für die Rückgabe, sofern der Kunde seine Mängelrechte ausübt. Für die Rückgabe von Mietgegenständen gelten die Rückgabebestimmungen aus § 5 dieser AGB.
§ 5 Vermietung
a) Bereitstellung bei Vermietung
aa) Ersatzbereitstellung
Können die gebuchten Mietgegenstände im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich die Galaxis Showtechnik GmbH das Recht vor, vergleichbare Mietgegenstände bereitzustellen, insoweit es für den Mieter zumutbar ist.
bb) Bereitstellungsverzögerungen
Bereitstellungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der Galaxis Showtechnik GmbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die Galaxis Showtechnik GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Galaxis Showtechnik GmbH dazu, die Bereitstellung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
cc) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die Galaxis Showtechnik GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die Galaxis Showtechnik GmbH verpflichtet sich dabei, den Mieter unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
b) Übergabe und Rückgabe
aa) Übergabe
Die Mietgegenstände können zu dem jeweils vereinbarten Termin am Geschäftssitz der Galaxis Showtechnik GmbH übernommen/zurückgegeben werden. Die Übergabe und Rückgabe kann aber auch per Versandtransport erfolgen. Die Galaxis Showtechnik GmbH versendet auf Wunsch zum Zweck der Übergabe mit einem geeigneten Transportunternehmen ihrer Wahl die Mietgegenstände an die vom Kunden angegebene Anschrift. Im Falle der Versendung der Mietsache trägt der Kunde die Kosten des Hin- und Rückversands.
bb) Gefahrübergang
Der Gefahrübergang erfolgt bei Übergabe der Mietsache. Versendet die Galaxis Showtechnik GmbH auf Wunsch des Kunden die Mietsache an den Kunden, geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit der Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Beim Rückversand per Transportunternehmen an die Galaxis Showtechnik GmbH geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs erst mit der Übergabe an die Galaxis Showtechnik GmbH durch die Transportperson über.
cc) Verspätete Rückgabe
Die Regelung des § 545 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung.
Gibt der Mieter die Mietgegenstände nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an die Galaxis Showtechnik GmbH zurück, ist diese berechtigt für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von der Galaxis Showtechnik GmbH bleiben davon unberührt. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von Galaxis Showtechnik GmbH in Textform möglich. Die Berechtigung zur Nutzung der Mietgegenstände erstreckt sich nur auf die vereinbarte Nutzungsdauer. Eine Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit führt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch die Galaxis Showtechnik GmbH grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages.
Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung auch nach einer weiteren ausdrücklichen Rückgabeaufforderung nicht nach bzw. ist er für Galaxis Showtechnik GmbH nicht erreichbar, behält sich Galaxis Showtechnik GmbH vor, Strafanzeige zu erstatten. Die hierdurch entstehenden Kosten sind durch den Mieter zu tragen, es sei denn, er hat den Verstoß gegen die Rückgabeverpflichtung nicht zu vertreten.
dd) Verfrühte Rückgabe
Rückgaben der Mietgegenstände vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit haben keine Verringerung der vereinbarten Miete zur Folge, es sei denn, die Mietgegenstände können anderweitig vermietet werden.
ee) Laufzeit
Alle Mitverträge werden durch individuelle Vereinbarung über einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung im Falle eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.
c) Haftung des Mieters
aa) Ordnungsgemäße Handhabung
Die Mietgegenstände sind schonend und sachgemäß zu behandeln, ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen. Der Mieter hat sich insbesondere an die den Mietgegenständen beigefügte bzw. online jederzeit abrufbare Bedienungsanleitung und die darin enthaltenen Sicherheitsbestimmungen zu halten.
bb) Haftungsumfang während der vereinbarten Nutzungsdauer und nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer
Der Mieter haftet für solche Schäden, die über den üblichen Gebrauch bzw. Verschleiß hinausgehen, sofern er dies zu vertreten hat.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
a) Allgemein
Die von der Galaxis Showtechnik GmbH gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der Galaxis Showtechnik GmbH. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhält, an die Galaxis Showtechnik GmbH ab. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Durch Verarbeitung der Ware erwirbt der Kunde bis zum Ausgleich unserer Forderungen kein Eigentum an der neuen Sache. Bei Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung der Ware mit anderen Gegenständen tritt der Käufer bereits jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte am vermischten Bestand oder an dem neuen Gegenstand an uns ab.
b) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde die Galaxis Showtechnik GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der Galaxis Showtechnik GmbH entstandenen Ausfall.
c) Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist die Galaxis Showtechnik GmbH berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, die Galaxis Showtechnik GmbH erklärt dies ausdrücklich schriftlich.
d) Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 10%, ist die Galaxis Showtechnik GmbH auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
§ 7 Gewährleistung
a) Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben, sowie Abbildungen sind nur annähernd und unverbindlich soweit sie nicht ausdrücklich bezeichnet sind.
b) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.
c) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet die Galaxis Showtechnik GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
d) Gewährleistung
Im Falle eines Mangels leistet die Galaxis Showtechnik GmbH nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.
e) Rügeobliegenheit
Kunden müssen offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, gelten die Regelungen des § 377 HGB.
f) Kulanzrücknahme
Auch nach Ablauf des in § 7 d der AGB genannten Gewährleistungszeitraumes nimmt die Galaxis Showtechnik GmbH auf Kulanzbasis Waren zurück. Die Galaxis Showtechnik GmbH behält sich in diesem Fall die Berechnung einer Rücknahmepauschale wie in § 4 der AGB vor. Die Rücksendekosten im Fall der Kulanzrücknahme hat der Kunde zu tragen.
§ 8 Haftung
a) Sicherheitshinweise für die Produkte
Die Galaxis Showtechnik GmbH belehrt ihre Kunden stets über die Sicherheitsbestimmungen bezüglich der Produkte schriftlich durch die Aushändigung einer Bedienungsanleitung. Die Bedienungsanleitung enthält alle nötigen Sicherheitshinweise. Die aktuelle Fassung der Bedienungsanleitung inkl. der Sicherheitshinweise kann der Kunde auch jederzeit auf der Website der Galaxis Showtechnik GmbH einsehen. Eine Haftung der Galaxis Showtechnik GmbH für Schäden, die durch die Missachtung der in der Branche der Pyrotechnik üblichen bzw. allgemeinen Sicherheitsregeln sowie durch die Missachtung der in der Bedienungsanleitung und den Sicherheitshinweisen gegebenen Hinweise durch den Anwender entstehen, ist vom Haftungsausschluss nach § 7 b dieser AGB erfasst.
b) Haftungsausschluss
Die Galaxis Showtechnik GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz. Bei grober oder leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
c) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz der Galaxis Showtechnik GmbH vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
c) Datenschutzhinweis
Es gelten stets unsere Datenschutzbestimmungen. Die Galaxis Showtechnik GmbH weist an dieser Stelle darauf hin, dass im Rahmen der Bonitätsprüfung folgende Vertragsdaten an die CRIF Bürgel GmbH, Radlkoferstraße 2, 81373 München übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort des Kunden.
d) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.